Hinweis: Der Behandlungsvertrag wird mit dem behandelnden Arzt abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt individuell, basierend auf dem tatsächlichen Aufwand der Behandlung, unter Berücksichtigung der Komplexität und der benötigten Zeit für die einzelnen Leistungen sowie der Bedingungen während der Durchführung, gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).